Allgemeine Geschäftsbedingungen Klaus-R. Falk GmbH 


 § 1 Geltungsbereich 

1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten zwischen der Klaus–R. Falk GmbH (nachfolgend KA.EF.“) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB (nachfolgend „Kunden“) geschlossene Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge (nachfolgend „Verträge“) über die Lieferung und/oder Herstellung von Waren. Die Verkaufsbedingungen gelten, bis zur Einbeziehung aktualisierter Verkaufsbedingungen, für alle zwischen dem Kunden und der KA.EF. geschlossenen und zukünftig zuschließende Verträge, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die KA.EF. nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn KA.EF. Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn KA.EF. in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden annimmt und/oder ausführt. 

1.2 KA.EF. Geschäftszeiten: MO-DO 7:30-16:45 und FR 7:30-13:00 Uhr. 

§ 2 Preise 

2.1 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer hat der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten. 

2.2 Die vereinbarten Preise gelten jeweils EXW und Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Mehrkosten für eine vom Kunden gewünschte besondere bzw. beschleunigte Versandart trägt der Kunde. Bitte um Beachtung der jeweils aktuellen, geltenden KA.EF. Lieferbedingungen. 

2.2 Alle Exportlieferungen erfolgen EXW ab KA.EF. Distributionszentrum in 48308 Senden-Bösensell/Deutschland. 

2.3 Die Grundlage aller Preise ist die jeweils aktuelle KA.EF. Preisliste. 

2.4 Jeder Kunde erhält nach seiner Bestellung eine Auftragsbestätigung, mit der Bitte um genaue Prüfung. Bitte überprüfen Sie alle Details sorgfältig und informieren uns sofort bei Diskrepanzen. Bitte beachten Sie, dass falls die Auftragsbestätigung nicht überprüft wird und evtl. falsche Artikel produziert/versendet werden, von uns leider keine Verantwortung für Fehler übernommen werden kann. Sollten wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten (innerhalb von 24-48h), wird diese Bestellung in unseren SAP Produktionsablauf verarbeitet oder sofort innerhalb von 24h ab unserem KA.EF. Distributionszentrum versendet. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum unverbindlich ist und sich aufgrund von Umständen – außerhalb unserer Kontrolle – ändern könnte. 

2.5 Die KA.EF. Anwendungstechnik ist für Sie Einzeln buchbar, für die Anwendungstechnik in ihrer Produktion oder für Schulungen, bei Ihnen InHouse oder in unserer KA.EF. ACADEMY. Unsere KA.EF. Dienstleistungen werden nur nach tatsächlichem Aufwand per Stunde zzgl. der Fahrt- und Nebenkosten berechnet (Konditionen/Kosten siehe KA.EF. Anwendungstechnik Service). 

§ 3 Lieferung / Eignungsprüfung 

3.1 Die Einhaltung von Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt KA.EF. dem Kunden sobald als möglich mit. 

3.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn deren Nichteinhaltung auf höhere Gewalt (beispielsweise Krieg, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe (auch bei Lieferanten von KA.EF.), etc.) oder auf sonstige - nicht von KA.EF. zu vertretende - Umstände zurückzuführen ist. 

3.3 Rücktrittsrechte wegen Lieferverzugs bestehen nur, wenn der Lieferverzug von KA.EF. zu vertreten ist. Verzugsschadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen von § 8. 

3.4 Teillieferungen und entsprechende Teilabrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Kunden unzumutbar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Teillieferungen und kann nur die Lieferung kompletter Verpackungseinheiten bzw. festgelegter Mindestbestellmengen verlangen. 

3.5 Bei Abrufaufträgen/Rahmenverträgen ist der Kunde verpflichtet, den Abruf innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Vertragsabschluss vorzunehmen, sonst wird die Ware nach der Frist automatisch geliefert und berechnet. 

3.6 Fertigungsbedingte Mehr- oder Mindermengen in branchenüblichem Umfang sind zulässig, es sei denn, die Mehr- oder Minderlieferung ist dem Kunden nicht zumutbar. 

3.7 Trotz des Umstandes, dass die anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen, etc. auf praktischen und wissenschaftlichen Erfahrungen beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sich von der Eignung der Ware für das von ihm beabsichtigte Werk mittels Durchführung eines Versuchs im Vorfeld zu dem endgültigen Einsatz zu überzeugen. 

§ 4 Versand/ Gefahrenübergang/ Abnahme 

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk, Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung, an die den Transport ausführende Person, übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Der Kunde darf eine erforderliche Abnahme bei Vorliegen von unwesentlichen Mängeln nicht verweigern. 

4.2 Verzögert sich die Versendung der Lieferung oder unterbleibt die Abnahme aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. 

§ 5 Zahlung/ Abrechnung/ Abtretung/ Gegenrechte / Schadensersatz bei Rücktritt 

5.1 Zahlungen bei Inlandskunden haben innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei KA.EF. an. Handelt es sich bei dem Vertrag um den ersten zwischen dem Kunden und KA.EF. abgeschlossenen Vertrag, ist KA.EF. berechtigt Vorauskasse zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen. In letzterem Fall können bereits eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen werden. 

5.2 KA.EF. ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen. 

5.3 Die Abtretung von Forderungen gegen KA.EF. an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt. 

5.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

5.5 Tritt KA.EF. berechtigt von dem Vertrag zurück, ist sie berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% des Nettoauftragswertes zu verlangen. Ihr steht der Nachweis eines höheren, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt 

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von KA.EF. (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht KA.EF. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert des durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Gegenstandes zur Zeit der Verarbeitung zu. Der Kunde überträgt bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an KA.EF. und verwahrt die dem Miteigentum von KA.EF. unterliegenden Gegenstände unentgeltlich für KA.EF. 

6.2 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht in Verzug ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind KA.EF. unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen KA.EF. sich das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an KA.EF. abgetreten. KA.EF. nimmt die Abtretung bereits hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf KA.EF. übergehen. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von KA.EF. gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an KA.EF. ab. KA.EF. nimmt die Abtretung bereits hiermit an. Der Kunde ist bis zu einem Widerruf zur Einziehung der an KA.EF. abgetretenen Forderungen ermächtigt. KA.EF. ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit KA.EF. nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf Verlangen von KA.EF. unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, KA.EF. die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. KA.EF. ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. 

6.3 Übersteigt der Wert der für KA.EF. bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als zehn Prozent, ist KA.EF. auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach der Wahl von KA.EF. verpflichtet. Wenn KA.EF. den Eigentumsvorbehalt geltend macht, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn KA.EF. dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse berechtigt KA.EF. zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag und dazu, die Rückgabe der Lieferungen zu verlangen. 

§ 7 Gewährleistung 

7.1 Die Beschaffenheitsvereinbarungen in Bezug auf die vertraglich geschuldete Ware ergeben sich abschließend aus der schriftlichen Produktbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Garantien werden keine abgegeben. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der Waren, technische Beratungen, öffentliche Äußerungen oder Werbeangaben und sonstige Angaben, zählen nur im Falle der schriftlichen Vereinbarung zur geschuldeten Beschaffenheit und sind auch in diesem Fall keine Garantien im gesetzlichen Sinn. 

7.2 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls entfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt KA.EF. die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach Wahl von KA.EF. durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. KA.EF. ist berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Nacherfüllung kann auch dann verweigert werden, wenn der Kunde die beanstandete Ware auf Aufforderung von KA.EF. nicht an KA.EF. übersendet. KA.EF. trägt nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten. Mangelhafte Ware ist KA.EF. in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, zurückzusenden. Schlägt die Nacherfüllung fehlt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen. 

7.3 Werden die Verarbeitungs- oder Behandlungsvorschriften und Hinweise von KA.EF. zu den Waren nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht. 

7.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, mit Ausnahme von einerseits Schadensersatzansprüchen, die ihrerseits insgesamt den Beschränkungen von § 8 unterliegen und andererseits Ansprüchen gemäß den §§ 438 Abs.1 Nr.1, 438 Abs.1 Nr.2 oder 479 Abs.1 BGB - beträgt 12 Monate. 

7.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

§ 8 Haftung 

8.1 Die Haftung von KA.EF. für, eigene oder ihr zuzurechnende, leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

8.2 Die Haftung von KA.EF. für, eigene oder ihr zuzurechnende, grob fahrlässige Pflichtverletzungen auf Schadensersatz ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung KA.EF. bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. 

8.3 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen KA.EF., gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Ware an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. 

8.4 Die Beschränkungen aus § 8.1 bis § 8.4 gelten nicht für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Beschränkungen in § 8.1 bis 8.4 gelten zudem nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz und (mit Ausnahme von § 8.2) für grobe Fahrlässigkeit. 

§ 9 Gerichtsstand/ Erfüllungsort/ Anwendbares Recht 

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von KA.EF. ist jedoch berechtigt, den Kunden vor dem Gericht zu verklagen, an dem der Kunde seinen Sitz hat. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 48308 Senden-Bösensell.

9.2 Die Vertragssprache ist Deutsch. Auf unter Zugrundelegung dieser Bedingungen abgegebene Erklärungen und geschlossene Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) Anwendung. 

9.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung und Abrechnung, mittels elektronischer Datenverarbeitung, durch KA.EF. gespeichert werden. 

§10 Datenschutz 

Mit der Datenschutz-Grundverordnung wurde ein neues Europäisches Datenschutzrecht geschaffen, das das bisher geltende Recht aus dem Jahre 1995 ablösen wird. Die Verordnung regelt umfassend, wie Unternehmen und ein großer Teil der Behörden mit Ihren persönlichen Daten umgehen dürfen. Sie legt Ihre Rechte fest und sieht Mechanismen vor, mit denen das Datenschutzrecht wirksam durchgesetzt wird. Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung gelten in der gesamten Europäischen Union – die meisten davon ganz unmittelbar. Das neue BDSG ergänzt lediglich in wenigen Bereichen die Regelungen der Verordnung. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung schon 2016 in Kraft getreten ist, wird sie erst ab dem 25. Mai 2018 angewendet werden, damit Unternehmen, Verwaltungen und Datenschutzbehörden ausreichend Zeit haben, sich auf das neue Recht vorzubereiten. Das geltende Recht ist in die Jahre gekommen und stammt in seinen Grundstrukturen aus den achtziger und frühen neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Angesichts der rasanten Entwicklung der Informationstechnik war deshalb eine Modernisierung an der Zeit. Außerdem wollte der europäische Gesetzgeber das Datenschutzrecht noch stärker vereinheitlichen, damit in der EU die gleichen Regeln gelten, ein enormer Vorteil für Bürger, Unternehmen und Behörden. Nicht zuletzt setzt die EU im globalen Maßstab ein starkes Signal für einen Datenschutz, der sich vor allem an den Interessen des einzelnen Menschen orientiert. (Text: www.bfdi.bund.de) 

1. KA.EF. Datenschutz 

Anschrift: Klaus-R. Falk GmbH, Im Südfeld 4-6, 48308 Senden-Bösensell, Deutschland, Telefonnummer: +49(0)2536-3305-0, E-Mail: info@kaef.eu KA.EF. direkter Datenschutz Kontakt: Telefonnummer: +49(0)2536-33050 und E-Mail: info@kaef.eu 

2. Einleitung und Zwecke der Verarbeitung 

Aufgrund unserer Aufgabenstellung verpflichten wir uns auf die Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten nach Art. 5 Abs. 1 f, Art. 32 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO), zu denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit Zugang erhalten oder Kenntnis erlangen. Es ist uns untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu verarbeiten. 

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung unserer Tätigkeit fort. Verstöße gegen die Vertraulichkeit können nach Art. 83 Abs. 4 DS GVO, §§ 42, 43 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Alle KA.EF. Angestellten sind über den Datenschutz informiert und das im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeit zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Schweigepflichten vorliegt. KA.EF. verarbeitet personenbezogene Daten nur für den internen, eigenen Gebrauch, ohne Weiterleitung an Dritte, zwecks Verkauf und Beratung von unseren Produkten und von Drittprodukten. Ansonsten beachtet und arbeitet KA.EF. nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weitere Informationen unter: www.bfdi.bund.de 

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

…siehe EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weitere Informationen unter: www.bfdi.bund.de 

4. Empfängerkategorien 

…siehe EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weitere Informationen unter: www.bfdi.bund.de 

5. Speicherdauer

 …siehe EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weitere Informationen unter: www.bfdi.bund.de 

6. Betroffenenrechte

 …siehe EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weitere Informationen unter: www.bfdi.bund.de 

7. Notwendigkeit der Datenverarbeitung 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrnehmung unserer Aufgaben. Ansonsten beachtet und arbeitet KA.EF. nach EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO), weitere Informationen unter: www.bfdi.bund.de 

8. Sonstige Informationen

 …siehe EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), weitere Informationen unter: www.bfdi.bund.de 

9. KA.EF. Homepage

…siehe unsere Datenschutzbestimmungen für die Nutzung der KA.EF. Homepage auf der KA.EF. Homepage unter: www.kaef-schleifmittel.de 




Kontaktdaten 

Anschrift

Klaus-R. Falk GmbH
Im Südfeld 4-6
48308 Senden-Bösensell
Deutschland 

Kontakt

Telefon: +49(0)2536 33050
Fax +49(0)2536 3305 55
E-Mail: info@kaef.eu
Geschäftsführung: Jochen Falk 

Öffnungszeiten MO–DO 07:30 bis 16:45 Uhr und FR 07:30 bis 13:00 Uhr

VAT DE126038654
EORI DE4919181 
DUNS 327654836 
LUCID DE2725712827384
Handelsregister HRB 7242, Amtsgericht Coesfeld in Deutschland 

Klaus-R. Falk GmbH Stand:
1. Januar 2023 Jochen Falk
(Geschäftsführender Gesellschafter)